Herr Dr. Knackstedt ist auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig, welches auch das Erbrecht und das private Baurecht umfasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht widme ich mich der Gründung und Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Ich begleite Gesellschaftsgründungen aus steuer- und sozialrechtlicher Sicht.
Als Fachanwalt für Steuerrecht optimiere ich die Gestaltungen in steuerrechtlicher Hinsicht und bin bei Einspruchs- und Klageverfahren tätig.
Zivilrecht, Erbrecht und Baurecht
Bauvertrag, Gewährleistung, Nachbesserung, VOB/B
Beratung bei der Abfassung von Testamenten, auch unter steuerlichen Aspekten
Übertragungen von Vermögenswerten in vorweg genommene Erbfolge, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
Erbauseinandersetzungen
Handelsrecht und Steuerrecht
Gründung von Gesellschaften unter Beachtung steuerlicher und sozialrechtlicher Aspekte
Umwandlungen und Übertragungen steuerlich erfolgsneutral nach dem Umwandlungssteuergesetz
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Schweiz
Verkäufe von Unternehmen und Gesellschaften, Durchführung einer Due Diligence
Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten
Klageverfahren vor Finanzgerichten