Herr Dr. Knackstedt ist auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig, welches auch das Erbrecht und das private Baurecht umfasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht widme ich mich der Gründung und Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Ich begleite Gesellschaftsgründungen aus steuer- und sozialrechtlicher Sicht.
Als Fachanwalt für Steuerrecht optimiere ich die Gestaltungen in steuerrechtlicher Hinsicht und bin bei Einspruchs- und Klageverfahren tätig.